prov.Nr. 2 "Raths Erkhantnus under dem 9 tag wintermonat 1685 ergangen" "wegen dess Brunnens zu Sarnen im Dorff". Betr.: Die Klosterfrauen von St. Andreas und die Freiteiler erhalten auf ihre Bitte hin eine Reduktion ihrer Abgabeverpflichtung an den Bau eines Brunnens (Brunnenleitung ?) bis zum Ka

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Ref. code:prov.Nr. 2
Title:"Raths Erkhantnus under dem 9 tag wintermonat 1685 ergangen" "wegen dess Brunnens zu Sarnen im Dorff". Betr.: Die Klosterfrauen von St. Andreas und die Freiteiler erhalten auf ihre Bitte hin eine Reduktion ihrer Abgabeverpflichtung an den Bau eines Brunnens (Brunnenleitung ?) bis zum Kapuzinerkloster. Sie werden aber verpflichtet, zum jährlichen Unterhalt beizutragen Die Haushaltungen an der "Rytti" sollen für den Wasserbezug ab dieser Zeitung bezahlen und an die Unterhaltskosten beitragen. Die Freiteiler erhalten das Recht für die beiden Klöster nicht notwendiges Wasser ins Dorf zu leiten.
Creation date(s):1685
Level:Dokument

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Content:1 Blatt

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Comments:Digitalisierter Eintrag aus Vorarbeiten 1984/86 zur Erschliessung der Akten in Abteilung A (15.0063)
Archival Material Types:Akten
 

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