Angaben zur Identifikation |
Titel: | Staatskanzlei |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Verwaltungsgeschichte: | Die Staatskanzlei wirkt als Stabsstelle des Regierungsrats, insbesondere bei der Gesamtplanung und Verwaltungskoordination. Sie erbringt Dienstleistungen bei der Information der Öffentlichkeit, als Kanz-leisekretariat von Regierungsrat und Kantonsrat, bei der allgemeinen Verwaltungsauskunft und Doku-mentation, bei offiziellen Anlässen sowie im Weibel- und Kurierdienst. Sie gibt das Amtsblatt heraus, stellt Beglaubigungen aus, ist kantonale Ausweisstelle für Pässe und Identitätskarten und betreibt das kantonale Erfassungszentrum für biometrische Ausweise. Der Staatskanzlei sind das Ratssekretariat des Kantonsrats sowie der Datenschutzbeauftragte administrativ zugeordnet. [Staatskalender 2010-2014]
Der Regierungsrat als oberste vollziehende Behörde des Kantons leitet, plant und koordiniert die Staatstätigkeit, indem er laufend die Lage in Staat und Gesellschaft beurteilt, die grundlegenden Ziele staatlichen Handelns umschreibt und die Mittel und Organisation dafür bestimmt sowie den Kanton nach innen und aussen vertritt. Er leitet und steuert die kantonale Verwaltung und stellt die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung sicher. Der Regierungsrat beteiligt sich durch die Vorbereitung der Gesetze und Verordnungen sowie den Erlass von Ausführungsbestimmungen an der Gesetzgebung sowie in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten an der erstinstanzlichen Rechtsprechung. [Webseite 2015]
Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde (Legislative). Ihm gehören 55 Mitglieder an. Der Rat wird jeweils auf eine Amtsdauer von vier Jahren nach dem Proporzwahlverfahren bestellt. Der Kantonsrat tritt zu zehn bis zwölf ganz- oder halbtägigen Sitzungen pro Jahr zusammen. Seit der Amtsdauer 2006 sind ein neues Kantonsratsgesetz und eine neue Geschäftsordnung in Kraft. Die 55 Sitze werden entsprechend der Wohnbevölkerung auf die Einwohnergemeinden verteilt. Eine Einwohnergemeinde hat Anspruch auf mindestens vier Sitze. Die Hauptaufgaben des Kantonsrats sind die Gesetzgebung, die Oberaufsicht und die Vornahme von Wahlen. Zur Gesetzgebung gehören die Vorbereitung von Verfassungsänderungen, der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen sowie der Abschluss interkantonaler Vereinbarungen. Der Kantonsrat kann gegenüber dem Bundesparlament auch eine Standesinitiative einreichen oder das Kantonsreferendum ergreifen. Die Oberaufsicht übt er über Regierung und Staatsverwaltung sowie die Gerichtsbehörden aus, namentlich durch die Genehmigung von Rechenschaftsberichten und die Stellungnahme zu Planungen. Im weiteren ist der Kantonsrat zuständig für Finanzbeschlüsse von erheblicher finanzieller Tragweite und den Staatsvoranschlag sowie für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern und für Begnadigungen. Der Kantonsrat wählt den Landammann, Landstatthalter und Landschreiber, die Vizepräsidien der Gerichte und die Strafverfolgungsorgane, die kantonale Steuerrekurskommission, die Aufsichtskommission des Kantonsspitals und weitere bedeutende Kommissionen des Parlaments. [Webseite 2015] |
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