Angaben zur Identifikation |
Titel: | Obergericht |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Verwaltungsgeschichte: | Die Gerichtsorganisation des Kantons Obwalden ist stets im Wandel. Bis zum Erlass des ersten Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 4. März 1973 waren der Aufbau und die Zuständigkeiten der Gerichte in der Kantonsverfassung geregelt. Für einen Überblick, wie die Gerichte zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgebaut waren und welche Zuständigkeiten sie besassen, sind also die Kantonsverfassung und das Gesetz über die Gerichtsorganisation zu beachten. Die folgenden Informationen sind stark zeitgebunden und dienen lediglich einer groben Übersicht:
Obergericht (Protokollserie mit der Signatur OGP) Das Obergericht ist die oberste Gerichtsbehörde des Kantons. Es übt die Aufsicht über alle Gerichtsbehörden aus. Im Rahmen der Zivilrechtspflege urteilt es in den Fällen, in denen das Bundesrecht eine einzige kantonale Instanz vorschreibt, soweit nicht das Verwaltungsgericht zuständig ist. Sodann ist das Obergericht Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Ferner ist es das zuständige staatliche Gericht der nationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Im Bereich der Vollstreckung nach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist das Obergericht Aufsichtsbehörde und zuständig zur Behandlung von Beschwerden sowie zur Erklärung des Schlusses des Konkursverfahrens. Im Bereich der Strafrechtspflege beurteilt das Obergericht Beschwerden, Berufungen und Revisionen. Weiter ist es zuständig für die Beurteilung von Beschwerden und Berufungen gemäss Jugendstrafprozessordnung. Das Obergericht übt die fachliche Aufsicht über die Staatsanwaltschaft aus; im Untersuchungsverfahren ist es befugt, die Einhaltung des Gesetzes durch die Staatsanwaltschaft zu überwachen und ihr nötigenfalls konkrete Weisungen zu erteilen. Weiter beurteilt das Obergericht Beschwerden gegen Verfügungen der Abteilung Migration und des Kantonsgerichtspräsidiums im Bereich der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Sodann beurteilt das Obergericht Beschwerden gegen Entscheide des Kantonsgerichtspräsidiums betreffend dem fürsorgerischen Freiheitsentzug. [Quelle: Internetseite des Obergerichts, Stand: Juni 2014]
Obergerichtskommission (Protokollserie mit der Signatur OGP) Die Obergerichtskommission wurde bis bis 1964 als Obergerichtliche Justizkommission bezeichnet. Sie bestand aus dem Obergerichtspräsidenten und weiteren gewählten Richterinnen oder Richtern des Obergerichts. Die Obergerichtskommission war jeweils für eine Amtsperiode fest konstituiert. Sie war die zuständige Instanz bei Revisions- und Kassationsgesuchen gegen Urteile des Obergerichts. Ab 1964 war sie auch Aufsichts- und Beschwerdeinstanz im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen, eine Aufgabe die vorher dem Regierungsrat zukam. Die Obergerichtskommission wurde Ende 2010 aufgehoben. [Quelle: Kantonsverfassung, Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 4. März 1973, Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 22.09.1996 (Stand 01.01.2013)]
Revisions und Kassationsgericht (Protokollserie mit der Signatur OGP) Das Revisions- und Kassationsgericht war eine dem Obergericht übergeordnete Instanz. Es wurde durch die Revision der Kantonsverfassung 1902 aufgelöst. |
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