Verwaltungsgericht (Bestand)

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Title:Verwaltungsgericht
Level:Bestand

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Administration history:Die Gerichtsorganisation des Kantons Obwalden ist stets im Wandel. Bis zum Erlass des ersten Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 4. März 1973 war der Aufbau und die Zuständigkeiten der Gerichte in der Kantonsverfassung geregelt. Für einen Überblick, wie die Gerichte zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgebaut waren und welche Zuständigkeiten sie besassen, sind also die Kantonsverfassung und das Gesetz über die Gerichtsorganisation zu beachten. Die folgenden Informationen sind stark zeitgebunden und dienen lediglich einer groben Übersicht:

Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht wurde 1974 geschaffen. Es beurteilt als einzige Instanz verwaltungsgerichtliche Klagen über öffentlichrechtliche Streitsachen sowie Versicherungsklagen aufgrund der Bundesgesetzgebung über das Sozialversicherungsrecht. Als Beschwerdeinstanz beurteilt es Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Entscheide der letzten kantonalen Verwaltungsbehörden, u.a. auch gegen solche der Anwaltskommission. Weiter beurteilt das Verwaltungsgericht Beschwerden gegen Entscheide betreffend Genugtuung und Entschädigung im Rahmen des Opferhilfegesetzes. Das Verwaltungsgerichtspräsidium ist zuständig für die vorzeitige Besitzeinweisung im Rahmen von Enteignungsverfahren. Weiter hat es den Vorsitz im Verfahren über Versicherungsstreitigkeiten, für die das Bundesrecht die schiedsgerichtliche Behandlung vorschreibt. [Quelle: Internetseite des Verwaltungsgerichts, Stand: Juni 2014]
 

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