E.0262 Amtliche Vermessung vor 1993, 1858-2006 (Zugang)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:E.0262
Titel:Amtliche Vermessung vor 1993
Entstehungszeitraum:1858 - 2006
Stufe:Zugang
Umfang:ca. 52 Laufmeter [BWZ: 52 Tablare à ca. 1 m, davon 87 Schachteln meist A4, aber auch einige Folio, der Rest Bände und verschiedene Mappen grösser als Folio. Verwaltungsmagazin: 14 Rollenschachteln]
Frühere Signaturen:Gemäss dem Aktenverzeichnis Trigonet vom 23.11.2017 Aktenschrank 2 (mit wenigen Ausnahmen, die in Aktenschrank 3 verzeichnet sind, aber in diesen Zugang gehören).

Angaben zum Kontext

Archivierungsgeschichte:Die Akten der Ablieferung 2017/00030 beinhalten einerseits Unterlagen von den vom Kanton beauftragten freierwerbenden Ingenieur-Geometern, sog. Kantonsgeometern (Sig. E.0262, E.0267) und andererseits vom kantonalen Amt für Vermessungsaufsicht (E.0272). Die Akten der Geometer wurden von der Firma Trigonet, welche im Auftrag des Kantons Obwalden die Nachführung der amtlichen Vermessung vornimmt, in einer Liste verzeichnet. Es handelt sich dabei grossmehrheitlich um Unterlagen zur Erstvermessung des Kantons Obwalden, welche von den früheren Kantonsgeometern (siehe unten) erstellt wurden (E.0262). Der Teil der Akten, welcher nach der Revision der amtlichen Vermessung im Jahr 1993 (AV93) entstand, wurde ausgegliedert und bildet einen eigenen Zugang (E.0267). Die Akten aus dem kantonalen Amt für Vermessungsaufsicht wurden in einem weiteren Zugang separat erschlossen (E.0272).

Verwaltungsgeschichte:
Die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung der amtlichen Vermessung wurden mit der Einführung des Zivilgesetzbuches ZGB im Jahr 1912 geschaffen. Bereits in den 1860er-Jahren war die Schweizerische Geodätische Kommission und ein Konkordat über die Prüfung der Geometer gegründet worden, dem sich der Kanton Obwalden jedoch nicht anschloss. Mit der Revision der Bundesverfassung von 1898 wurde dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung für das Zivilrecht und damit auch des Grundbuchrechts übertragen. Im Jahr 1910 wurden bundesweit Erhebungen betreffend dem Stand der Parzellar- und Katastervermessungen durchgeführt, welche ergaben, dass die meisten Kantone - darunter auch Obwalden - bereits mit Vermessungen begonnen hatten. Bis 1910 liess der Kanton Obwalden Katastervermessungen aufgrund der eidgenössischen Forstgesetze einzelne Staats-, Gemeinde- und Korporationswaldungen im Schutzgebiet vornehmen.

Die amtliche Vermessung wurde im Jahr 1919 mit der "Instruktion für die Vermarkung und die Parzellarvermessung" definitiv eingeführt. Sie war bis 1993 gültig und sah eine klare Aufgabenteilung unter den beteiligten Akteuren vor.Die Eidgenössische Vermessungsdirektion V+D war als Führungsorgan für Aufgaben wie die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zuständig und übernahm den Hauptanteil der Finanzierung. Die Kantone waren zuständig für die Durchführung und technische Prüfung der Vermessungen, welche sie freierwerbenden Geometern übertragen konnten. Da der Kanton Obwalden kein kantonales Vermessungsamt hat, führt bis heute (2018) das Bundesamt für Landestopografie swisstopo Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion die Oberaufsicht aus. Die kantonale Vermessungsaufsicht wurde spätestens ab 1990 dem Baudepartement angegliedert. Mit der neuen Departementsorganisation 1999 wurde im Planungs- und Umweltdepartement die Abteilung Grundbuch und Vermessung geschaffen. Die Vermessungsaufgaben wurden vom Kanton Obwalden an freierwerbende patentierte Ingenieur-Geometern, sogenannten Kantonsgeometern übertragen: Bernhard Goetschi (Kantonsgeometer bis 1963), Ernst Goetschi (Kantonsgeometer von 1963-1995, ab 1971 nur für Sarneraatal, ab 1994 noch für Kerns, Giswil, Lungern), Peter Murer bzw. MMV Geoinformation AG (ab 1994 für die Gemeinden Sarnen, Sachseln, Alpnach, ab 1996 für alle Gemeinden des Sarneraatales bis 2001), Rolf Kägi bzw. Kägi Vermessungen AG (1971-2001 für Engelberg), Trigonet AG (ab 2001 für den ganzen Kanton Obwalden).
Im Jahr 1993 wurde im Bereich der amtlichen Vermessung die Revision AV93 vorgenommen, da die bisherige Vermessung nicht mehr dem Stand der Technik und den Benutzerbedürfnissen entsprach. Seither stehen die erhobenen Daten nicht mehr nur dem Grundbuch, sondern auch für den Aufbau von umfassenden Geodaten-Infrastrukturen (GIS) zur Verfügung.
Weiterhin obliegt dem Bund die strategische Führung, dem Kanton die operative Führung und den privaten Geometerbüros die Ausführung der amtlichen Vermessung. 1995 wurde vom Kantonsrat die Vollziehungsverordnung über die amtliche Vermessung erlassen, welche den Zweck, die Organisation, die Aufgaben der amtlichen Vermessung und der kantonalen Nomenklaturkommission regelt.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Zugang beinhaltet Vermessungsakten zu Parzellarvermessung, Triangulation IV. Ordnung, Waldvermessung sowie Übersichtspläne und Unterlagen zur Grundbuchvermessung und amtlichen Vermessung.

Die Parzellarvermessung umschreibt Form, Lage und Inhalt jedes einzelnen Grundstücks. Sie wird im Grundbuchplan grafisch dargestellt und bildet die Grundlage sicherer Grundbuchführung. Die Parzellarvermessung wird anhand von Polygonpunkten vorgenommen und basiert auf den Triangulationsnetzen I. - IV. Ordnung. Im Fall der Triangulationsnetze wird das zu vermessende Gebiet in grobmaschige Dreiecke eingeteilt. Während die Fixpunkte der Triangulation I. Ordnung, welche die Grundlage der Dufourkarte bildet, Distanzen von 20 - 50 Kilometer aufweist, ist die Triangulation IV. Ordnung feinmaschiger und besteht aus Abständen von ca. 1 km. Diese Fixpunktdichte reicht für die amtliche Vermessung jedoch nicht aus, weshalb zusätzlich Polygonpunkte erhoben werden, welche die Triangulationspunkte möglichst direkt verbinden sollen. Anschliessend werden die Koordinaten der Polygonpunkte berechnet und bestmöglich an alle vorhandenen Messungen angepasst (Netzausgleich). Die amtliche Vermessung wird anhand der sogenannten Nachführung von Grundstücksgrenzen, Bauten, Strassen etc. ständig aktualisiert.

Bei den Vermessungsakten zu den Gruppen "Parzellarvermessung" und "Triangulation" handelt es sich um Resultate verschiedener Vermessungen, welche als Polygonmessung und Detailaufnahme, als Seitenmessung, Winkelmessung, Berechnung etc. primär in Zahlenform dokumentiert wurden. Die dazugehörigen administrativen Akten wie Korrespondenzen, Protokolle, Abrechnungen, Verträge und Handakten der Kantonsgeometer befinden sich in der Gruppe "Amtliche Vermessung Allgemeines". Flächen- und Eigentümerverzeichnisse wie auch Arealstatistiken gehören zur Gruppe "Grundbuchvermessung". Dazu kommen diverse Pläne, darunter Übersichtspläne, welche anhand der Daten der amtlichen Vermessung erstellt wurden und zwei eigenen Gruppen zugeordnet sind. Sämtliche bisher erwähnten Akten entstanden mit wenigen Ausnahmen nach der offiziellen Einführung der amtlichen Vermessung im Jahr 1919. Anders verhält es sich hingegen mit den Akten der Waldvermessung. Diese entstanden grossmehrheitlich bereits zwischen 1895 und 1919. Aus diesem Grund bilden sie eine eigene gemischte Gruppe, welche sich u.a. aus Polygonwinkelbüchern, Handrissen und Flächenverzeichnissen zusammensetzt.
Bewertung und Kassation:Bewertung und Kassation erfolgten aufgrund der Technischen Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (TVAV)
Ordnung und Klassifikation:Die Ordnung und Klassifikation richtet sich einerseits nach dem Aktenverzeichnis der Firma Trigonet, andererseits aber auch nach der von 1919-1993 geltenden "Instruktion für die Vermarkung und die Parzellarvermessung", welche eine Einteilung in die vier Elemente Triangulation IV. Ordnung, Parzellarvermessung, Übersichtsplan und Nachführung vorsieht. Da die Nachführung im Aktenverzeichnis von Trigonet nicht separat ausgewiesen ist, taucht sie in der Gliederung nicht als eigene Gruppe auf.

Das Aktenverzeichnis stimmt nicht immer mit den vorhandenen Unterlagen überein und es konnte nicht in jedem Fall klar festgestellt werden, ob Unterlagen in ein anderes Ablagefach gehörten, nicht auf dem Verzeichnis aufgenommen worden waren oder nicht mehr vorhanden sind. Die Unterlagen wurden teilweise vom Staatsarchiv abweichend zum Aktenverzeichnis Trigonet gegliedert und geordnet. Jedoch ist weder die eine noch die andere Ordnung durchwegs eingehalten. So sind z.B. Unterlagen zur Triangulation nicht nur in der Gruppe Triangulation, sondern auch in den anderen Gruppen zu finden. Im Feld "Frühere Signaturen" wird auf die Nummer im Aktenverzeichnis Trigonet verwiesen, im Gegenzug ist das Aktenverzeichnis Trigonet mit der Signatur ergänzt worden.

Angaben zu verwandtem Material

Veröffentlichungen:Quellen:
Matthias Herbert J. et al.: AVW 1, Amtliche Vermessungswerke, Bd. 1, Geschichte und Grundlagen. Sauerländer 1980.
Schweizerisches Bundesamt für Landestopografie. Amtliche Vermessung Schweiz, 1912-2012. Bundesamt für Landestopografie, 2011.
KRP.0034 Kantonsratsprotokoll, Sitzung vom 27.4.1995
Vollziehungsverordnung über die amtliche Vermessung vom 27. April 1995
Staatskalender 1990-94

Weitere Bemerkungen

Archivalienart:Akten
Plan/Karte
Band
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.ow.ch/detail.aspx?ID=261524
 

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