E.0270 Amtsablage Abteilung Hochbau und Energie: Ernergiepolitik Obwalden, Konzessionsunterlagen und Bauunterlagen Grosswasserkraftwerke und Kleinwasserkraftwerke, Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen, 1868-2014 (Zugang)

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General information

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Ref. code:E.0270
Title:Amtsablage Abteilung Hochbau und Energie: Ernergiepolitik Obwalden, Konzessionsunterlagen und Bauunterlagen Grosswasserkraftwerke und Kleinwasserkraftwerke, Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen
Creation date(s):1868 - 2014
Level:Zugang
Extent:61 Schachteln A4, 11 Schachteln Folio (10.25 Laufmeter)

Information on content and structure

Content:Bei den in diesem Zugang erschlossenen Unterlagen handelt es sich um die Amtsablage der Abteilung Hochbau und Energie beziehungsweise um die Ablagen verschiedener Kantonsingenieure.
Die Serien zur Energiepolitik und Energieerzeugung Obwalden sind inhaltlich stark durchmischt, unsystematische Sammlung zu diversen Themen aus dem Bereich Energie mit einem zeitlichen Schwerpunkt in den 1980er und 1990er Jahren.
Die hier erschlossenen Unterlagen zu Grosswasserkraftwerken und Kleinwasserkraftwerken beinhalten nur teilweise die Originale von Wasserrechtskonzessionen. Sind in dieser Ablage keine originalen Wasserrechtskonzessionen vorhanden, muss für den Zeitraum 1850-1981 in der Abteilung D und für den Zeitraum nach 1981 in den Regierungsratsakten nach den Originalen der Wasserrechtskonzessionen gesucht werden.
Appraisal and destruction:Wie mit dem Aktenbildner vereinbart, wurden die dem Staatsarchiv abgelieferten Unterlagen betreffend Bau- und Konzessionsvergaben von Grosswasserkraftwerken und Kleinwasserkraftwerken integral übernommen. Bei einzelnen Dossiers sind Doppelüberlieferungen von in der Abteilung D bereits vorhanden Unterlagen sehr wahrscheinlich. Diese Doppelüberlieferungen wurden bewusst in Kauf genommen.
Für das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI koordiniert die Fachstelle Energie seit ca. 1998 die Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen im Kanton Obwalden: Die jeweiligen Gesuchsunterlagen (meist vom EWO) werden an die betroffenen Amtsstellen weitergeleitet und Stellungnahme zu den Projekten eingeholt. Nach Erledigung werden die Originale der eingereichten Stellungnahmen an das ESTI gesendet, die Fachstelle Energie behält lediglich Kopien. Weder das "Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen" (Elektrizitätsgesetz) noch die dazugehörende "Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen" (VPeA) legen für die Unterlagen des Plangenehmigungsverfahren gesetzliche Aufbewahrungsfristen fest. Diie Fachstelle Energie ist bei den Plangenehmigungsverfahren nicht die federführende Stelle. Federführende Stelle ist das ESTI und für die Archivierung schlussendlich das Bundesarchiv zuständig. Angesichts des geringen Umfangs der Unterlagen und der einfacheren Zugänglichkeit für lokale Gesuchssteller wurde beschlossen die Unterlagen dennoch integral zu übernehmen. Nicht alle gemäss Verzeichnis der Abteilung Energie ans Staatsarchiv abgelieferten Plangenemigungsverfahren befanden sich tatsächlich bei den abgelieferten Unterlagen.
Die Aufsicht über das Elektrizitätswerk Obwalden (EWO) übt der Regierungsrat aus, die Oberaufsicht wird vom Kantonsrat übernommen (gemäss Artikel 9 und Artikel 10 des Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden vom 22.09.2004, Gesetzesdatenbank 663.1). Die von der Abteilung Energie und Hochbau angelegte unsystematische Sammlung an Unterlagen zum Elektrizitätswerk Obwalden wurde behalten. Teilweise handel es sich bei den Unterlagen um Zufallsüberlieferungen.

Kassation:
In den Dossiers zur Energiepolitik wurden allgemeine Publikationen, Kopien von Bundesgesetzen, Broschüren und Berichte zur Energiepolitik oder der Energiemarktliberalisierung der Schweiz und/oder Europas kassiert.
In den Dossiers mit Konzessionsunterlagen und Bauunterlagen von Grosswasserkraftwerken und Kleinwasserkraftwerken wurden zahlreiche Doppel- und Mehrfachexemplare (vor allem Baupläne und Ausführungspläne) kassiert.
System of arrangement:Die Ordnung wurde vom Aktenbildner weitgehend unverändert übernommen. Einzelne Dossiers wurden, wo inhaltlich sinnvoll, zur besseren Übersicht und Zugänglichkeit in mehrere Dossiers aufgeteilt. Die innere Ordnung der Dossiers wurde dabei nicht verändert.

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Archival Material Types:Akten
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URL:https://query.staatsarchiv.ow.ch/detail.aspx?ID=276433
 

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