Angaben zur Identifikation |
Titel: | Handelsregister |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Verwaltungsgeschichte: | Das Handelsregister ist ein öffentliches, staatlich geführtes Verzeichnis der nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe (Einzelfirmen, Gesellschaften und Körperschaften) mit Angabe ihrer Rechtsform, Zeichnungsberechtigungen und Haftungsverhältnisse. Im Handelsregister sind namentlich eingetragen: Einzelfirmen; Kollektivgesellschaften; Kommanditgesellschaften; Aktiengesellschaften; Kommanditaktiengesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Genossenschaften; Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben; Stiftungen; Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmungen. Befreit von der Eintragung sind insbesondere die freien Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Ingenieure, Architekten, Rechtsanwälte) und die meisten landwirtschaftlichen Betriebe sowie Firmen, deren jährliches Roheinkommen unter Fr. 100'000 (seit 1971, vorher 25'000) liegt (vgl. Eidgenössische Verordnung über das Handelsregister, Art. 52-56).
In der Schweiz ist das Handelsregisterwesen seit 1882 wie folgt organisiert: Das Führen der Handelsregister ist Sache der Kantone, während der Bund die Oberaufsicht wahrnimmt. Jeder Kanton muss mindestens ein Handelsregister führen (Art. 927 OR), das von einem Registerführer betreut wird. In den ersten Jahren des Bestehens der Dienststelle wurde nur ein rein kantonales Handelsregister geführt; im Jahr 1890 wurde dann das heutige schweizerische Handelsregister eingeführt. Die Oberaufsicht über das Handelsregisterwesen wird heute durch das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) als Teil des Bundesamtes für Justiz ausgeübt. Das Ziel besteht darin, eine möglichst einheitliche und korrekte Anwendung des Handelsrechts in der Schweiz zu gewährleisten. Das EHRA unterstützt die kantonalen Handelsregisterämter bei der Lösung fachlicher Probleme, erstellt Gutachten und kann Weisungen erlassen. Weitere Aufgaben: Prüfung der Tagebuch-Eintragungen der kantonalen Handelsregisterämter und Weiterleitung zur Veröffentlichung im SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt), Inspektion der kantonalen Handelsregister und Instruktion der Registerführer, Führung eines zentralen Firmenregisters von sämtlichen in der Schweiz eingetragenen Firmen (= Handelsnamen) juristischer Personen.
Staatskalender 1986-1990 "Handelsregister und Güterrechtsregister"; Staatskalender 1990-1994: "Handelsregister"
Beim Hochwasser 2005 wurden vom Handelsregister keine wesentlichen Unterlagen zerstört. Das Zwischenarchiv im Gerichtsgebäude wurde zwar geflutet, enthielt aber nur die Bände des Schweizerischen Handelsblatts von 1880-2005. Am Dorfplatz wurden Akten zerstört, die den Grundstückerwerb von Personen aus dem Ausland dokumentierten. Die Doppel dieser Unterlagen sind aber weiterhin beim Grundbuch vorhanden.
Amtsnotar oder Kantonales Notariat: Keine Verwaltungsstelle, aber eingetragen unter den Urkundspersonen "Kantonaler Amtsnotar". |
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