E.0277 BVG-Aufsicht (Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) und Stiftungsaufsicht, 1984-2014 (Zugang)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:E.0277
Titel:BVG-Aufsicht (Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) und Stiftungsaufsicht
Entstehungszeitraum:1984 - 2014
Stufe:Zugang
Umfang:25 Schachteln (3.1 Laufmeter)

Angaben zum Kontext

Archivierungsgeschichte:Die BVG- sowie die Stiftungsaufsicht wurden bis 2004 vom Handelsregister wahrgenommen. Im Jahr 2004 schlossen die Zentralschweizer Kantone Obwalden, Luzern, Schwyz, Nidwalden und Zug ein "Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht" (Konkordat vom 19. April 2004, Obwaldner Gesetzesdatenbank 856.2). Das Konkordat schuf eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Luzern (Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht ZBSA), die neu die bis anhin vom Handelsregister ausgeführte Aufgabe der BVG- und Stiftungsaufsicht übernahm. Unterlagen zum Aufgabenbereich der BVG- und Stiftungsaufsicht werden ab 2004 von der ZBSA aufbewahrt.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982, das auf den 01. Januar 1985 in Kraft trat, müssen Arbeitgeber ihre gemäss BVG obligatorisch zu verschichernden Arbeitnehmer einer registrierten Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Obwalden war damit betraut die Durchsetzung dieser gesetzlichen Bestimmung für die im Handelsregister des Kantons Obwalden eingetragenen Firmen zu überprüfen und durchzusetzen. Hauptaufgabe der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde war die Kontrolle der Jahresrechnungen der durch sie kontrollierten Stiftungen.
Die hier erschlossenen Dossiers beinhalten in unterschiedlicher Zusammensetzung Jahresrechnungen, Kontrollberichte zu Jahresrechnungen, Jahresberichte, Geschäftsberichte, Statuten, Reglemente, Korrespondenz und Protokolle von Delegiertenversammlungen von einzelnen Stiftungen.
Bewertung und Kassation:Es wurden keine Unterlagen kassiert.
Ordnung und Klassifikation:Die vom Aktenbildner ans Archiv abgelieferten Unterlagen waren in zwei eindeutig getrennte und beschriftete Serien aufgeteilt. Obwohl die Aufgabe der BVG- und Stiftungsaufsicht erst 2004 an die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) überging, wurden die Unterlagen ab ca. dem Jahr 1991 aus unbekanntem Grund vom Aktenbildner einer Serie mit dem Titel Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) zugeordnet. Die Serienbildung, Ordnung und Dossierbildung des Aktenbildners wurde unverändert übernommen.

Weitere Bemerkungen

Archivalienart:Akten
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.ow.ch/detail.aspx?ID=293479
 

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