E.0279 Verkehrsplanung Seilbahnen, Sessellifte und Kleinskilifte: Interkantonales Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (IKSS), Unterlagen zu eidgenössisch konzessionierten Bahnen, 1905-2017 (Zugang)

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Ref. code:E.0279
Title:Verkehrsplanung Seilbahnen, Sessellifte und Kleinskilifte: Interkantonales Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (IKSS), Unterlagen zu eidgenössisch konzessionierten Bahnen
Creation date(s):1905 - 2017
Level:Zugang
Extent:18 Schachteln (2.25 Laufmeter)

Information on context

Archival history:Die Unterlagen wurden bis zu ihrer Ablieferung ans Staatsarchiv im Büro von Verkehrsplaner Harald Woermann aufbewahrt. Eine Teil der Unterlagen stammt nach Angaben von Harald Woermann von seinen Vorgängern.

Information on content and structure

Content:Unterlagen zu Skiliften und Seilbahnen, die gemäss dem "Interkantonalen Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte" (IKSS) vom 15. Oktober 1951 (SR 743.22) einer kantonalen Bewilligungs- und Aufsichtspflicht unterstanden.
Unterlagen zu eidgenössisch konzessionierten Sesselliften und Luftseilbahnen.
Appraisal and destruction:Bei den Unterlagen zu den eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen sind Doppelüberlieferungen mit den Unterlagen in Abteilung D (D.03.0464) wahrscheinlich.
Die Plangenehmigungsverfahren für Seilbahnbauten gemäss Art. 9 des Seilbahngesetzes (Bundesgesetz SebG 743.01) wurden dem Bau und Raumentwicklungsdepartement lediglich zur Kenntnis- und allfälligen Stellungsnahme zugestellt. Genehmigungsbehörde für die Plangenehmigungsverfahren für Bauten gemäss Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung ist das Bundesamt für Verkehr ( BAV). Es wurden nur wenige vom Amt für Raumentwicklung und Verkehr ausgewählte Beispiele behalten. Die restlichen Unterlagen der Plangenehmigungsverfahren für Seilbahnbauten wurden kassiert.
Doppel- und Mehrfachexemplare wurden kassiert.
System of arrangement:Die Unterlagen waren nicht nach Registraturplan geordnet. Da Unterlagen zu einzelnen Geschäften teilweise über mehrere Ablagen und oft mehrfach redundant vorhanden waren, bildete das Staatsarchiv thematische beziehungsweise geschäftsbezogene Dossiers. Bei der Zusammenführung der Unterlagen wurde versucht mehrfach vorhandene Unterlagen zu kassieren. Die Ordnung der Unterlagen innerhalb der Ablagen wurde unverändert übernommen. Unterlagen zu Skiliften und Seilbahnen, die einer kantonalen Bewilligungs- und Aufsichtspflicht unterstanden, waren stark vermischt mit Unterlagen zu eidgenössisch konzessionierten Skiliften, Sesselliften und Luftseilbahnen. Bei der Erschliessung wurden die Unterlagen der Anlagen mit kantonaler und der Anlagen mit eidgenössischer Bewilligung getrennt.

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Related material:D.03.0464

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URL:https://query.staatsarchiv.ow.ch/detail.aspx?ID=293749
 

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