E.0279 Verkehrsplanung Seilbahnen, Sessellifte und Kleinskilifte: Interkantonales Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (IKSS), Unterlagen zu eidgenössisch konzessionierten Bahnen, 1905-2017 (Zugang)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:E.0279
Titel:Verkehrsplanung Seilbahnen, Sessellifte und Kleinskilifte: Interkantonales Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (IKSS), Unterlagen zu eidgenössisch konzessionierten Bahnen
Entstehungszeitraum:1905 - 2017
Stufe:Zugang
Umfang:18 Schachteln (2.25 Laufmeter)

Angaben zum Kontext

Archivierungsgeschichte:Die Unterlagen wurden bis zu ihrer Ablieferung ans Staatsarchiv im Büro von Verkehrsplaner Harald Woermann aufbewahrt. Eine Teil der Unterlagen stammt nach Angaben von Harald Woermann von seinen Vorgängern.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Unterlagen zu Skiliften und Seilbahnen, die gemäss dem "Interkantonalen Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte" (IKSS) vom 15. Oktober 1951 (SR 743.22) einer kantonalen Bewilligungs- und Aufsichtspflicht unterstanden.
Unterlagen zu eidgenössisch konzessionierten Sesselliften und Luftseilbahnen.
Bewertung und Kassation:Bei den Unterlagen zu den eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen sind Doppelüberlieferungen mit den Unterlagen in Abteilung D (D.03.0464) wahrscheinlich.
Die Plangenehmigungsverfahren für Seilbahnbauten gemäss Art. 9 des Seilbahngesetzes (Bundesgesetz SebG 743.01) wurden dem Bau und Raumentwicklungsdepartement lediglich zur Kenntnis- und allfälligen Stellungsnahme zugestellt. Genehmigungsbehörde für die Plangenehmigungsverfahren für Bauten gemäss Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung ist das Bundesamt für Verkehr ( BAV). Es wurden nur wenige vom Amt für Raumentwicklung und Verkehr ausgewählte Beispiele behalten. Die restlichen Unterlagen der Plangenehmigungsverfahren für Seilbahnbauten wurden kassiert.
Doppel- und Mehrfachexemplare wurden kassiert.
Ordnung und Klassifikation:Die Unterlagen waren nicht nach Registraturplan geordnet. Da Unterlagen zu einzelnen Geschäften teilweise über mehrere Ablagen und oft mehrfach redundant vorhanden waren, bildete das Staatsarchiv thematische beziehungsweise geschäftsbezogene Dossiers. Bei der Zusammenführung der Unterlagen wurde versucht mehrfach vorhandene Unterlagen zu kassieren. Die Ordnung der Unterlagen innerhalb der Ablagen wurde unverändert übernommen. Unterlagen zu Skiliften und Seilbahnen, die einer kantonalen Bewilligungs- und Aufsichtspflicht unterstanden, waren stark vermischt mit Unterlagen zu eidgenössisch konzessionierten Skiliften, Sesselliften und Luftseilbahnen. Bei der Erschliessung wurden die Unterlagen der Anlagen mit kantonaler und der Anlagen mit eidgenössischer Bewilligung getrennt.

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:D.03.0464

Weitere Bemerkungen

Archivalienart:Akten
Plan/Karte
Bild/Foto
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.ow.ch/detail.aspx?ID=293749
 

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