E.0280 Raumplanung und Verkehrsplanung öffentlicher Verkehr: Eisenbahn (Zentralbahn) und Postauto, Quartierpläne, 1949-2017 (Zugang)

Archive plan context

 

General information

Information on identification

Ref. code:E.0280
Title:Raumplanung und Verkehrsplanung öffentlicher Verkehr: Eisenbahn (Zentralbahn) und Postauto, Quartierpläne
Creation date(s):1949 - 2017
Level:Zugang
Extent:40 Schachteln (5 Laufmeter)

Information on context

Archival history:Die Unterlagen wurden bis zu ihrer Ablieferung ans Staatsarchiv im Büro von Verkehrsplaner Harald Woermann und im Zwischenarchiv des Amts für Raumentwicklung und Verkehr (ARV) aufbewahrt. Ein kleiner Teil der Unterlagen stammt nach Angaben von Harald Woermann noch von seinen Vorgängern.

Information on content and structure

Content:Der Zugang enthält Unterlagen zu den Bereichen Fahrplangestaltung Regionaler Personenverkehr, Plangenehmigungsverfahren von Eisenbahnbauten nach Bundesgesetz, Quartierpläne sowie diverse Konzepte und Berichte zur Verkehrsplanung im Kanton Obwalden.

Fahrplangestaltung Regionaler Personenverkehr: Beinhaltet unterschiedliche Offerten, diverse Fahrplanentwürfe, Korrespondenz.

Plangenehmigungsverfahren zu Eisenbahnbauten nach Bundesgesetz: Beinhaltet technische Berichte, Sicherheitskonzepte, Baupläne, Umweltverträglichkeitsberichte, Fotodokumentationsen, Korrespondenz usw.

Quartierpläne: Beinhalten Baupläne, Beschwerden, Bauvorschriften, Stellungsnahmen, Prüfungsberichte, Regierungsratsbeschlüsse, Korrespondenz usw.
Appraisal and destruction:Fahrplangestaltung Regionaler Personenverkehr: Dem Archiv wurden umfangreichen Unterlagen zur jährlich stattfindenden Planung des Fahrplans für den Regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2005-2011 abgeliefert. Die wesentlichen Ergebnisse und Verhandlungsschritte dieser jährlichg stattfindenden Verhandlungen sind in den Akten des Regierungsrats dokumentiert. Um die umfangreichen Vorarbeiten beispielhaft zu dokumentieren, wurden die Unterlagen der Jahre 2005 und 2010 integral archiviert. Die restliche Unterlagen wurden kassiert.

Plangenehmigungsverfahren: Die Plangenehmigungsverfahren für Bauten der Zentralbahn gemäss Art. 18 des Eisenbahngesetzes (Bundesgesetz EGB 742.101) wurden dem Bau und Raumentwicklungsdepartement lediglich zur Kenntnis- und allfälligen Stellungsnahme zugestellt. Genehmigungsbehörde für die Plangenehmigungsverfahren für Bauten der Zentralbahn ist das Bundesamt für Verkehr ( BAV). Es wurde nur eine kleine, vom Amt für Raumentwicklung und Verkehr getroffene Auswahl an Plangenehmigungsverfahren mehrheitlich zu Bahnhofprojekten behalten. Die restlichen Unterlagen der Plangenehmigungsverfahren wurden kassiert.

Konzepte und Berichte Verkehrsplanung: Geschäftsberichte von Tarifverbünden und Transportbetrieben ohne Bezug zum Kanton Obwalden wurden kassiert. Von praktisch allen Berichten und Unterlagen waren in der Ablage Doppel und in nicht wenigen Fällen auch Mehrfachexemplare (bis zu 30 Exemplare) vorhanden. Diese wurden kassiert. Umfangreiche Unterlagen zu ausserkantonalen Grossprojekten (z.B. Autobahn Bypass Luzern) wurden kassiert.

Quartierpläne: Quartierpläne und Änderungen an Quartierplänen werden vom Regierungsrat genehmigt. In den Regierungsratsakten sind beim jeweiligen Regierungsratsbeschluss sämtliche rechtsverbindlichen Unterlagen zu einem Quartierplan vorhanden (RRB, Prüfungsbericht, Pläne, spezielle Bauvorschriften usw.). Ein Abgleich von zufällig ausgewählten Beispielen der ARV Quartierplan-Unterlagen mit den Regierungsratsakten hat ergeben, dass in den Quartierplan-Unterlagen des ARV einzelne Unterlagen (Entwürfe, einzelne Korrespondenzschrieben, Stellungnahmen, Planungsbestandteile mit orientierendem Charakter usw.) vorhanden sind, die in den Regierungsratsakten nicht existieren. Ein systematischer Abgleich der Dossiers war aus Aufwandgründen nicht möglich. Die nicht rechtsverbindlichen Unterlagen in den ARV Quartierplan-Unterlagen rechtfertigen keine Doppelüberlieferug sämtlicher Quartierplanunterlagen. Ihr Evidenz- und Informationswert ist gegenüber den rechtsverbindlichen Unterlagen als gering einzuschätzen. Die ARV Quartierplan-Unterlagen nach 1994 (Obwaldner Baugesetz vom 12.06.1994, Erlass von Quartierplänen als kommunale Aufgabe) wurden deshalb, mit Ausnahme weniger, zufälliger Beispiele, kassiert. Die ARV Quartierplan-Unterlagen vor 1994 wurden integral behalten.
New accruals:Am 14.03.2019 wurden dem Staatsarchiv vom Amt für Raumentwicklung und Verkehr erneut Unterlagen von Harald Woermann aus den Bereichen Raumplanung und Verkehrsplanung abgeliefert, die diesem Zugang zugeordnet wurden. Aus arbeitstechnischen Gründen mussten diese Unterlagen in eigenen Serien erschlossen werden (E.0280:05f).
System of arrangement:Die Unterlagen wurden in einem ungeordneten Zustand an das Staatsarchiv abgeliefert. Zu einezelnen Dossiers waren diverse Ablagen, oft mit mehrfach redundanten Unterlagen vorhanden. Bei der Zusammenführung der Unterlagen eines Dossiers wurde versucht mehrfach vorhandene Unterlagen zu kassieren. Die Ordnung der Unterlagen innerhalb der Dossiers wurde vom Aktenbildner unverändert übernommen.

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Related material:Ortsplanung/Quartierpläne vor 1981 in D.03.0405

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Archival Material Types:Akten
Plan/Karte
Bild/Foto
 

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URL:https://query.staatsarchiv.ow.ch/detail.aspx?ID=293989
 

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